Aura Regeln

Aura ist eine Währung, die durch Aktionen eines Individuums beeinflusst werden kann.

§1.

Jeder Mensch besitzt Aura, egal welche Nationalität oder Hautfarbe.

§2.

Das im Fachsprache genannte „Rummachen“ mit einer übergewichtigen Person (Golem) wird je nach Gewicht extrem bestraft!

§3.

Bei peinlichen Aktionen, die nicht definiert sind, müssen die Sachbearbeiter über das Maß der Strafe entscheiden.

§4.

Voicecracks werden mit 10 bis 100 Aura-Punkten bestraft.

§5.

Das Rummachen mit einer in Fachjargon genannten „Hoe“ wird je nach Ausmaß bestraft. Hierbei entscheidet der Sachbearbeiter.

§6.

Ein Witz, bei dem niemand lacht, kann von 0 bis 70 Aura-Punkten bestraft werden.

§7.

Das Zusammensein mit einer 2 Jahre jüngeren Person bei minderjährigen Pärchen kann zu generationsvererbbaren Schulden führen.

§8.

Peinliche Aktionen unter Beeinflussung von Alkohol können von allerlei Strafen revidiert werden.

§9.

Bei alten Fotos ist die Relevanz der Fotos zu beachten. Diese können mit 0 bis 60 Punkten bestraft werden.

§10.

Lügen, die aufgedeckt werden, können je nach Lüge mit 0 bis 1000 Punkten bestraft werden.

§11

Beim Bestehen des Führerscheins werden dem Begünstigten 200 Aurapunkte gutgeschrieben.
Nimmt dieser jedoch am Programm BF17 teil, werden die Punkte zu Beginn des 18. Lebensjahres gutgeschrieben.